Wednesday, November 16, 2016

Eu emissionshandelssystem luftfahrt

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) ist ein Eckpfeiler der EU-Politik zur Bekämpfung des Klimawandels und dessen Schlüsselinstrument zur kostengünstigen Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Es ist der weltweit erste große Kohlenstoffmarkt und bleibt der größte. (Alle 28 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) begrenzen die Emissionen von mehr als 11.000 schweren Energieverbrauchsanlagen (Kraftwerke amp-Industrieanlagen) und Fluggesellschaften zwischen diesen Ländern rund 45 EU-Treibhausgasemissionen. A cap and trade system Das EU-EHS arbeitet nach dem Cap-and-Trade-Prinzip. Eine Kappe ist auf die Gesamtmenge bestimmter Treibhausgase festgelegt, die von Anlagen, die vom System erfasst werden, emittiert werden können. Die Kappe wird im Laufe der Zeit reduziert, so dass die Gesamtemissionen sinken. Innerhalb der Mütze werden Unternehmen Emissionszertifikate erhalten oder kaufen, die sie bei Bedarf untereinander handeln können. Sie können auch begrenzte Mengen an internationalen Credits aus emissionsmindernden Projekten auf der ganzen Welt kaufen. Die Begrenzung der Gesamtzahl der Zertifikate stellt sicher, dass sie einen Wert haben. Nach jedem Jahr muss ein Unternehmen genügend Zertifikate abgeben, um alle Emissionen zu decken, andernfalls werden hohe Geldstrafen verhängt. Wenn ein Unternehmen seine Emissionen verringert, kann es die Ersatzentschädigungen halten, um seinen zukünftigen Bedarf zu decken oder sie an ein anderes Unternehmen zu verkaufen, das unterhalb der Zertifikate ist. Trading bringt Flexibilität, die Emissionen sinkt, wo es am wenigsten kostet. Ein robuster Kohlenstoffpreis fördert auch Investitionen in saubere, kohlenstoffarme Technologien. Hauptmerkmale der Phase 3 (2013-2020) Das EU-ETS befindet sich nun in seiner dritten Phase und unterscheidet sich deutlich von den Phasen 1 und 2. Die wichtigsten Änderungen sind: Eine einzige EU-weite Obergrenze für Emissionen gilt anstelle des bisherigen Systems der nationalen Obergrenzen Auktionierung ist die Standardmethode für die Zertifikate (anstelle der kostenlosen Zuteilung) und harmonisierte Zuteilungsregeln gelten für Zertifikate, der noch gegebenen Aufteilung entfernt kostenlos registrieren Weitere Sektoren und Gase enthalten 300 Millionen Zertifikate zur Seite in den neu hinzugekommen Reserve setzen Sie den Einsatz innovativer Technologien für erneuerbare Energien und Kohlenstoffabscheidung und - speicherung durch die NER-300-Programm Sektoren zu finanzieren und Gase bedeckt das System die folgenden Sektoren und Gase mit den Abdeckungen konzentrieren sich auf die Emissionen, die gemessen werden können, ausgewiesen und mit einem hohen Maß an Genauigkeit überprüft: Kohlendioxid (CO 2) aus Strom - und Wärmeerzeugung energieintensiven Branchen wie Ölraffinerien, Stahlwerken und Produktion von Eisen, Aluminium, Metalle, Zement , Kalk, Glas, Keramik, Zellstoff, Papier, Pappe, Säuren und organischen Grundchemikalien kommerziellen Luftfahrt Lachgas (N 2 O) aus der Herstellung von Salpetersäure, Adipinsäure, Glyoxal und glyoxlic Säuren perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) aus der Aluminiumproduktion Teilnahme am EU-ETS Ist für Unternehmen in diesen Sektoren Pflicht. aber in einigen Bereichen nur Pflanzen ab einer bestimmten Größe sind enthalten bestimmte kleine Anlagen kann ausgeschlossen werden, wenn die Regierungen an Ort und Stelle steuerliche oder andere Maßnahmen setzen, die ihre Emissionen durch eine äquivalente Menge im Luftverkehr abgeschnitten wird, bis zum Jahr 2016 das EU-ETS nur für Flüge gilt Zwischen den Flughäfen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Emissionsreduzierung Das EU-EHS hat bewiesen, dass die Einführung eines Preises für Kohlenstoff und Handel in diesem Bereich funktionieren kann. Emissionen aus Anlagen in das System dazu bestimmt sind, das ndash um rund 5 im Vergleich zum Beginn der Phase 3 (2013) (siehe 2015 Zahlen) fallen. Im Jahr 2020. Werden die Emissionen aus den unter das System fallenden Sektoren 21 niedriger sein als im Jahr 2005. Die Entwicklung des Kohlenstoffmarktes in 2005 ins Leben gerufen, ist das EU-ETS die weltweit erste und größte Handelssystem den internationalen Emissions, für mehr als drei Viertel des internationalen Emissionshandels ausmacht. Das EU-EHS fördert auch die Entwicklung des Emissionshandels in anderen Ländern und Regionen. Die EU zielt darauf ab, das EU-EHS mit anderen kompatiblen Systemen zu verknüpfen. Überblick Aviaso / EU-ETS stellt die vollständige Einhaltung des EU-Emissionshandelssystems sicher. Die Software unterstützt vollautomatische Datenerfassung und kommt mit Adaptern direkt an die wichtigsten Airline-IT-Systeme. Hohe Datenqualität wird mit über 50 fertigen Validierungen und Cross-Check-Routinen erreicht. Neben allen gängigen EU-ETS-Berichten stehen für weitere Analysen, Carbon Account Management und Auditing weitere Berichte zur Verfügung. Vorteile für den Betrieb Völlig im Einklang mit den EU-ETS-Vorschriften Automatisierte Datenerfassung Hohe Datenqualität und Nachweise nach EU-Anforderungen Sichere Investition in die Zukunft (Software wird entsprechend der EU-Gesetzgebung erweitert) Flexible Anpassung an IT-Systeme und Monitoring Pläne einer Airline Auditberichte stehen für interne und externe Audits zur Verfügung Vorteile für IT Bewährte und zuverlässige Software Niedrige Lizenz und niedrige Betriebskosten Verschiedene Einsatzmöglichkeiten (Installation bei Kunden oder ASP-Hosting bei Honeywell Aviaso) Adapter für mehrere Airline-IT-Systeme stehen zur Verfügung Über 50 vorbereitete Validierungen / Cross-Check-Routinen verfügbar Gemeldete Daten und entsprechende Basisdaten können nach EU-Vorschriften (mind. 10 Jahre) gespeichert werden. Rechtsgrundlagen Das EU-ETS ist ein zentraler Pfeiler der EU-Klimapolitik. Das Hauptprinzip, das bereits seit mehreren Jahren in energieintensiven Branchen angewendet wird, ist die Umsetzung eines Cap - und Trade-Systems. Zusammenfassend bedeutet dies, dass die zulässigen Gesamtemissionen im Zeitablauf begrenzt sind und die Emitter ihre CO2-Gutschriften handeln können. In einfachen Worten, sind CO2-Gutschriften handelbar Finanzinstrumente, die die Erlaubnis, eine Tonne Kohlendioxid emittieren zu gewähren. Mit der Richtlinie 2008/101 / EG vom 19. November 2008 umfasst die EU auch den Luftverkehr im EU-ETS. Infolgedessen müssen alle Flüge mit Zielen in Europa die EU-ETS-Vorschriften einhalten. Die individuelle Kappe für eine Fluggesellschaft wird aus den tatsächlichen 2010 Tonnenkilometer-Daten (Großvater-Rechte) bestimmt werden. Ab 2012 wird die Gesamtsumme für alle Fluggesellschaften zunächst um 3 und dann auf 5 reduziert. Alle Fluggesellschaften, die innerhalb Europas (oder in / aus Europa) fliegen, müssen den EU-ETS-Vorschriften entsprechen und diese überwachen und bereitstellen müssen Tonnenkilometer - und Emissionsberichte. Non-Compliance wird zu hohen Strafen und möglichen Verlust von Großvater-Rechten führen. Diese Konsequenzen können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Berichterstattung Der Luftfahrtunternehmer hat folgende Berichte einzureichen: Teilnahme am EU-EHS Einführung in das EU-Emissionshandelssystem, einschließlich der Funktionsweise des Cap-and-Trade-Systems, der Zuteilung freier Zulagen, der Einhaltung der Einbeziehung der Luftfahrt in die EU Das System und die UKs Opt-out-Regelung für kleine Emittenten und Krankenhäusern. Inhalt Überblick Das EU-EHS ist das größte multilaterale, multisektorale Treibhausgas-Emissionshandelssystem der Welt. Es umfasst mehr als 11.000 Kraftwerke und Industrieanlagen in der gesamten EU mit rund 1.000 dieser in Großbritannien. Dazu gehören Kraftwerke, Ölraffinerien, Offshore-Plattformen und Industrien, die Eisen und Stahl, Zement und Kalk, Papier, Glas, Keramik und Chemikalien produzieren. Andere Organisationen, einschließlich Universitäten und Krankenhäuser, können auch von dem EU-EHS abhängig von der Verbrennungskapazität der Ausrüstung an ihren Standorten abgedeckt werden. Luftfahrtunternehmen, die in oder von einem europäischen Flughafen fliegen, fallen ebenfalls unter das EU-EHS. Diese Leitlinien erläutern das Kapitalsystem der EU und das Handelssystem, einschließlich Einzelheiten der Phasen der Auslieferung des Systems. Es enthält Informationen über den Antrag des Vereinigten Königreichs für Freie Zertifikate der Phase III über seine nationalen Durchführungsmaßnahmen (NIMs) sowie Einzelheiten der Einhaltung und Überprüfung. Es gibt auch Abschnitte über die Emissionsverordnung für die Luftfahrtindustrie und die UKs Small Emitters und Hospitals Opt-out Scheme. Cap und Trade Das EU-EHS arbeitet auf einer Cap - und Trade-Basis, so dass eine Kappe oder ein Limit für die gesamten Treibhausgasemissionen aller von dem System abgedeckten Teilnehmer vorhanden ist und diese Cap in handelbare Emissionsrechte umgewandelt wird. Handelbare Emissionszertifikate werden den Marktteilnehmern im EU-EHS zugeteilt, dies erfolgt über eine Mischung aus freier Zuteilung und Auktionen. Eine Zulage gibt dem Inhaber das Recht, eine Tonne CO2 (oder gleichwertig) zu emittieren. Die Teilnehmer, die unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, müssen ihre Emissionen jährlich überwachen und melden und über ausreichende Emissionszertifikate verfügen, um ihre jährlichen Emissionen zu decken. Teilnehmer, die voraussichtlich mehr als ihre Zuteilung emittieren, haben die Wahl zwischen Maßnahmen zur Senkung ihrer Emissionen oder zum Erwerb zusätzlicher Zertifikate aus dem Sekundärmarkt, z. B. Unternehmen, die Zertifikate, die sie nicht benötigen, oder von den Mitgliedstaaten gehaltene Auktionen halten. Weitere Informationen finden Sie im EU-EHS. Kohlenstoff-Märkte Webseite. Es spielt keine Rolle, wo (in Bezug auf die physikalische Lage) Emissionsreduktionen vorgenommen werden, da die Emissionseinsparungen überall dieselbe Umwelteinwirkung haben. Der Grundgedanke des Emissionshandels ist, dass es Emissionsreduktionen ermöglicht, bei denen die Kosten der Reduktion am niedrigsten sind, wodurch die Gesamtkosten für die Bewältigung des Klimawandels gesenkt werden. Wie Handel funktioniert: ein vereinfachtes hypothetisches Beispiel Historisch installieren A und Anlage B beide 210 Tonnen CO2 pro Jahr. Nach dem EU-Zuteilungsverfahren werden jeweils 200 Zertifikate gewährt. Am Ende des ersten Jahres wurden für die Anlage A Emissionen von 180 Mio. Tonnen verbucht, da zu Beginn des Jahres ein energieeffizienter Kessel installiert wurde, der die CO2-Emissionen reduzierte. Jetzt ist es frei, ihre Überschüsse auf dem Kohlenstoffmarkt zu verkaufen. Die Anlage B hat jedoch 220 Mt CO2 emittiert, weil sie ihre Produktionskapazität erhöhen musste und es zu teuer war, um in die Energieeffizienztechnologie zu investieren. Daher erhielt die Anlage B Zulagen aus dem Markt, die zur Verfügung gestellt worden waren, da die Anlage A ihre zusätzlichen Zulagen verkaufen konnte. Der Nettoeffekt besteht darin, dass die Investitionen in die CO2-Reduktion am billigsten stattfinden und die CO2-Emissionen auf die 400 Zertifikate für beide Anlagen begrenzt sind. Lieferphasen des Emissionshandelssystems Bislang wurden drei Betriebsphasen des EU-Emissionshandelssystems geliefert oder vereinbart, obwohl es vorgesehen ist, dass die Regelung bis 2020 fortgesetzt wird: Phase I (1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2007) Diese Phase ist abgeschlossen. Weitere Details zu dieser Phase finden Sie auf der National Archives-Version der DECC: EU ETS Phase I-Webseite. Phase II (1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2012) Phase II des EU-EHS fiel mit dem ersten Verpflichtungszeitraum von Kyoto zusammen. Die Phase II stammt aus der ersten Phase und wurde erweitert, um die CO2-Emissionen aus Glas, Mineralwolle, Gips, Abfackeln aus der Offshore-Öl - und Gasförderung, Petrochemie, Ruß und integrierten Stahlwerken zu decken. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML In der Phase II entwickelte jeder Mitgliedstaat einen nationalen Zuteilungsplan (NAP), in dem die Gesamtmenge der Zertifikate festgelegt wurde, die der betreffende Mitgliedstaat in dieser Phase zu erteilen beabsichtigte und wie er beabsichtigte, diese Zertifikate an jeden ihrer Marktteilnehmer weiterzugeben System. Jeder NAP musste von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Der genehmigte britische Phase-II-NAP wurde am 16. März 2007 veröffentlicht. Weitere Details zu dieser Phase können auf der National Archives-Version der National Archives-Version der DECC: EU ETS Phase 2-Webseite eingesehen werden. Phase III (1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2020) Die derzeitige Phase des EU-EHS baut auf den beiden vorangegangenen Phasen auf und wird erheblich überarbeitet, um einen größeren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels zu leisten Und eine Erhöhung der Versteigerung dieser Zertifikate sowie der britischen Regelung zur Senkung der Compliance-Kosten für kleine Emittenten und Krankenhäuser. Die EU-Obergrenze wird die Zahl der verfügbaren Zertifikate jährlich um 1,74 verringern, so dass bis 2020 insgesamt 21 unter 2005 verifizierte Emissionen gesenkt werden. Die Trajektorie wird von einem Abfahrtspunkt der Mitte der Phase II berechnet und wird einen Rückgang beschreiben Ab 2013 ab. Freie Zuteilung von Zertifikaten Alle Sektoren, die unter das EU-EHS fallen. Mit Ausnahme des größten Teils des Energiesektors der EU, mit einer kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten versehen, um ihren Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu unterstützen. Darüber hinaus können Industriesektoren mit erheblichem Wettbewerbsrisiko aus Ländern ohne ähnliche CO2-Kosten (siehe Abschnitt über die CO2-Emission im EU-EHS für weitere Informationen) einen höheren Anteil an freien Zertifikaten erhalten. Im Jahr 2011 mussten die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission eine Liste der vorläufigen Anzahl freier Zertifikate vorlegen, die für jede industrielle Anlage in Phase III, nationale Umsetzungsmaßnahmen oder NIMs, zu erteilen sind. Das Vereinigte Königreich legte seine NIMs der Europäischen Kommission am 12. Dezember 2011 vor und reichte anschließend im April 2012 modifizierte NIM ein. Am 5. September 2013 gab die Europäische Kommission den Abschluss des Verfahrens zur Überprüfung und Bestätigung der kostenlosen Zuteilung der EU-Emissionsberechtigungen in den einzelnen Mitgliedstaaten bekannt NIMs. Ferner wurde angekündigt, dass ein sektorübergreifender Korrekturfaktor erforderlich war, um sicherzustellen, dass die freie Zuteilung in der EU innerhalb der in der ETS-Richtlinie festgelegten Obergrenze bleibt. Dieser Faktor reduzierte die vorläufigen Mittelzuweisungen für jede EU-EHS-Anlage um 5,73 im Jahr 2013 und stieg im Jahr 2020 auf 17,56 an. Die durchschnittliche Verringerung der Zuteilung beträgt daher 11,58 für den Zeitraum 2013-2020. Die erste Liste enthält die freien Zuteilungszahlen in Phase III für jede industrielle Anlage in Großbritannien, die von der Europäischen Kommission am 18. Dezember 2013 genehmigt wurde. Die zweite Liste enthält aktualisierte kostenlose Zuteilungszahlen für Phase III unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen der Zuteilung Die in den britischen NIMs für einzelne Anlagen ab dem 30. April 2014 vereinbart wurden, beispielsweise aufgrund teilweiser Streichungen, erheblicher Kapazitätsreduzierungen oder wenn Anlagen in das EU-EHS (neue Marktteilnehmer) eingetreten sind. Diese Liste wird jährlich aktualisiert, um weitere Änderungen der Zuteilung im Laufe der Phase zu berücksichtigen. MS Excel Spreadsheet. 73.2KB Diese Datei ist möglicherweise nicht für Benutzer der assistiven Technologie geeignet. Fordern Sie ein barrierefreies Format an. Wenn Sie Assistive-Technologie (zB ein Screenreader) verwenden und eine Version dieses Dokuments in einem besser zugänglichen Format benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail correspondencedecc. gsi. gov. uk. Bitte geben Sie an, welches Format Sie benötigen. Es hilft uns, wenn Sie sagen, was assistive Technologie, die Sie verwenden. PDF. 635KB. 14 Seiten Diese Datei ist möglicherweise nicht für Benutzer der assistiven Technologie geeignet. Fordern Sie ein barrierefreies Format an. Wenn Sie Assistive-Technologie (zB ein Screenreader) verwenden und eine Version dieses Dokuments in einem besser zugänglichen Format benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail correspondencedecc. gsi. gov. uk. Bitte geben Sie an, welches Format Sie benötigen. Es hilft uns, wenn Sie sagen, was assistive Technologie, die Sie verwenden. PDF. 727 KB. 31 Seiten Diese Datei ist möglicherweise nicht für Benutzer der assistiven Technologie geeignet. Fordern Sie ein barrierefreies Format an. Wenn Sie Assistive-Technologie (zB ein Screenreader) verwenden und eine Version dieses Dokuments in einem besser zugänglichen Format benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail correspondencedecc. gsi. gov. uk. Bitte geben Sie an, welches Format Sie benötigen. Es hilft uns, wenn Sie sagen, was assistive Technologie, die Sie verwenden. PDF. 397KB. 32 Seiten Diese Datei ist möglicherweise nicht für Benutzer der assistiven Technologie geeignet. Fordern Sie ein barrierefreies Format an. Wenn Sie Assistive-Technologie (zB ein Screenreader) verwenden und eine Version dieses Dokuments in einem besser zugänglichen Format benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail correspondencedecc. gsi. gov. uk. Bitte geben Sie an, welches Format Sie benötigen. Es hilft uns, wenn Sie sagen, was assistive Technologie, die Sie verwenden. CO2-Leckagen und die EU-Emissionen CO2-Leckagen werden verwendet, um die Aussicht auf eine Erhöhung der globalen Treibhausgasemissionen zu beschreiben, wenn ein Unternehmen die Produktion oder Investitionen außerhalb der EU verlagert, weil sie - ohne ein rechtsverbindliches internationales Klimaschutzabkommen - nicht in der Lage sind Die durch das EU-EHS verursachten Kostenerhöhungen ihren Kunden ohne nennenswerte Marktanteilsverluste weiterzugeben. Der beste Weg, um CO2-Leckagen anzugehen, wäre ein rechtsverbindliches internationales Klimaschutzabkommen. Dies würde gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Industrie innerhalb und außerhalb der EU im Hinblick auf die Bilanzierung der Kosten von Kohlenstoff schaffen. In der Zwischenzeit sieht das EU-EHS zwei Mechanismen vor, um das Risiko von CO2-Emissionen zu verringern. Erstens sind Sektoren, die als mit einem erheblichen Risiko von CO2-Emissionen behaftet sind, berechtigt, bis zu den Benchmarks der Sektoren 100 frei zugeteilte Zertifikate zu erhalten. Dies ist eine bedeutende Quelle der Erleichterung, da Sektoren, die nicht als gefährdet gelten, 80 ihrer Freizügigkeit im Jahr 2013 erhalten und jährlich auf 30 im Jahr 2020 sinken werden, um 0 (dh vollständige Versteigerung) im Jahr 2027 zu erreichen Staaten, die aufgrund der indirekten EU-EHS-Kosten (dh durch EU-EHS-bezogene Erhöhungen der Elektrizitätspreise) ein erhebliches Risiko für die Verlagerung von CO2-Emissionen ausgleichen, sofern die Systeme im Rahmen des von der Europäischen Kommission festgelegten Rahmens ausgelegt werden (siehe Abschnitt " Leakage compensation scheme für weitere Informationen). Die britische Regierung unterstützt nachdrücklich das Prinzip der kostenlosen Zuteilung in Ermangelung eines internationalen Klimaschutzabkommens. Wir sind der Auffassung, dass die anteilige kostenlose Zuteilung von Zertifikaten den Sektoren, die ein erhebliches Risiko für die Verlagerung von CO2-Emissionen aufweisen, erleichtert wird, ohne die Hindernisse für den internationalen Handel zu hemmen. Wir sind jedoch besorgt, dass die am stärksten gefährdeten Personen in Zukunft nicht ausreichend kompensiert werden können, wenn die derzeitigen EU-EHS-Regeln für die Phase IV des EU-EHS nicht reformiert werden. Die britische Regierung erkennt die Bedenken der Industrie hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit und der Verlagerung von CO2-Emissionen an und verpflichtet sich, sicherzustellen, dass Sektoren, die tatsächlich ein erhebliches Risiko für die Verlagerung von CO2-Emissionen haben, vor diesem Risiko geschützt werden. Im Juni 2014 veröffentlichten wir ein Forschungsprojekt im Auftrag des Ministeriums für Energie und Klimawandel von Vivid Economics und Ecofys. Die bislang das Auftreten von CO2-Leckagen und die grundlegenden Triebfedern von CO2-Leckagen für eine Auswahl von Industriezweigen untersucht und die Maßnahmen zur Verminderung bewertet. Der Bericht analysiert das Risiko von CO2-Leckagen für 24 Industriezweige und wurde in Abstimmung mit den Interessenvertretern der Industrie erstellt. Die Modellanalyse zeigt, dass eine Reihe von Sektoren, wenn keine mildernden politischen Maßnahmen (wie z. B. die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten), keine Berücksichtigung von CO2-Minderungspotenzialen und keine Erhöhung der CO2-Regulierung außerhalb der Europäischen Union vorliegen, von Leckagen bedroht sind. Angesichts dieser Annahmen zeigt die Modellierungsanalyse eine höhere CO2-Leckrate, als in der Realität zu erwarten wäre. Die im Bericht geäußerten Ansichten sind die ihrer Verfasser und stellen keine offizielle Position der britischen Regierung dar. Der Abschlussbericht, die Fallstudien und die damit zusammenhängende Begutachtung stehen zur Verfügung: CO2-Leckageaussichten in Phase III des EU-Emissionshandelssystems und darüber hinaus Bewertung des Kohlenstoffverluststatus für die freie Zuteilung von Zertifikaten Die von CO2-Leckagen gefährdeten Sektoren werden mit einer Reihe von Kriterien bewertet Schwellenwerte in der EU-EHS-Richtlinie. Die Liste der Sektoren, die für den Zeitraum 2013-2014 als Leckrisiko eingestuft wurden, wurde im Rahmen des EU-Komitologieverfahrens im Dezember 2009 vereinbart. Ergänzt wurde die Liste in den nachfolgenden Entscheidungen der Europäischen Kommission. Die EU-EHS-Richtlinie ermöglicht eine Überprüfung aller Sektoren, die alle fünf Jahre gefährdet sind, und die Möglichkeit, der Liste jährlich ad hoc Sektoren hinzuzufügen. Am 5. Mai 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Entwurf einer Liste der Sektoren für den Zeitraum 2015-19. Auf der Grundlage der in der ETS-Richtlinie festgelegten quantitativen und qualitativen Kriterien. Der Entwurf der Richtlinie über die Verlagerung von CO2-Emissionen wird dem EU-Ausschuss für Klimawandel zur Abstimmung vorgelegt und anschließend dem Europäischen Parlament und dem Rat für eine dreimonatige Überprüfung vor der Annahme zugesandt. Am 31. August 2013 antwortete das Vereinigte Königreich auf die Konsultation der Europäischen Kommission zur Methodik für die Ermittlung der Kohlenstoff-Leckliste für 2015-19. Antwort des Vereinigten Königreichs auf die Konsultation der Europäischen Kommission zu den Annahmen, die für die EU-ETS-CO2-Emissionsliste 2015-19 zu verwenden sind (PDF 163 KB, 12 Seiten) Indirektes CO2-Ausgleichsverfahren In der Herbstaussage 2011 kündigte die Bundeskanzlerin an, Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen der Politik auf die Elektrizitätskosten für die meisten stromintensiven Industriezweige ab 2013 und im Wert von rund 250 Millionen im Zeitraum der Überprüfung der Ausgaben. Als Teil davon hat sich die Regierung verpflichtet, die meisten stromintensiven Unternehmen zu entschädigen, um die indirekten Kosten des Carbon Price Floor und des EU-EHS auszugleichen. Vorbehaltlich der Leitlinien für staatliche Beihilfen. Im Haushaltsplan 2014 kündigte der Bundeskanzler an, dass die Ausgleichszahlungen für die indirekten Kosten des Carbon Price Floor und des EU ETS auf 2019-20 verlängert würden. Die Europäische Kommission hat im Juni 2012 überarbeitete Leitlinien für staatliche Beihilfen für die Entschädigung für die indirekten Kosten des EU-Emissionshandelssystems verabschiedet. Diese Leitlinien führen die Sektoren auf, die aufgrund indirekter Emissionskosten einem signifikanten Risiko von CO2-Emissionen ausgesetzt sind Die ihnen zur Verfügung gestellt werden können. Jedes Entschädigungssystem der Mitgliedstaaten muss in dem von der Europäischen Kommission festgelegten Rahmen ausgelegt sein. Im Oktober 2012, DECC und BIS startete die energieintensive Industrien Vergütungssystem Beratung. Die unsere Vorschläge für die Förderfähigkeit und Gestaltung des Vergütungspakets enthält. Die Konsultation, die im Dezember 2012 geschlossen wurde, eröffnete allen Interessenten, die sich für das Paket interessierten, Gelegenheit, sich zu den Vorschlägen zu äußern, um sicherzustellen, dass die Entschädigung für Unternehmen gilt, die infolge von Energie und Klima am meisten gefährdet sind Richtlinien. Nach eingehender Prüfung der Antworten und der Beihilfeabstimmung für das EU-EHS-Kompensationspaket haben wir im Mai 2013 die Reaktion der Regierungen auf die Konsultation und die endgültige Ausgleichsregelung für das EU-EHS veröffentlicht. Das Vereinigte Königreich begann, Zahlungen für indirekte Kosten des EU-Emissionshandelssystems im Jahr 2013 zu tätigen. Für die Kohlendioxidausgleichsentschädigung, die weiterhin der Zustimmung der Europäischen Kommission durch staatliche Beihilfen unterliegt, gehen wir davon aus, im Laufe des Sommers eine Anleitung zu veröffentlichen und die Zahlungen kurz danach zu beginnen. Neuregistrierungsreserve Die Neuregistrierungsreserve (NER) ist eine Aufhebung der EU-Zertifikate, die für neue Betreiber oder bestehende Betreiber reserviert ist, die die Kapazitäten deutlich erhöht haben. Die EU-EHS-Regulierungsbehörden sind für die Verwaltung und Bewertung aller NER-Anträge verantwortlich. Betreiber, die eine neue Teilnehmeraktivität starten, müssen innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des normalen Betriebs der neuen oder erweiterten Aktivität einen NER-Antrag bei ihrem Regler einreichen. Weitere Informationen über die Anwendung auf die Phase III NER finden Sie auf der Website der Umweltagentur: EU ETS New Entrant Reserve (NDS). Weitere Informationen über Zulagen finden Sie auf dem EU-EHS. Zulagen Seite. Einhaltung des EU-Emissionshandelssystems Die Treibhausgasemissionsregelungen 2012 verpflichten alle Betreiber, die eine EU-Emissionserlaubnis durchführen, um eine Genehmigung für Treibhausgasemissionen zu erteilen - eine Genehmigung für den Betrieb und die Emission von Treibhausgasen, die unter das EU-EHS fallen . Die Tätigkeiten, die unter das EU-EHS fallen, sind eine der in Anhang I der EU-EHS-Richtlinie aufgeführten Tätigkeiten. Die EU-EHS-Regulierungsbehörden sind für die Durchsetzung der EU-EHS-Verordnungen zuständig, einschließlich der operativen Funktionen wie Bewilligung und Aufrechterhaltung von Genehmigungs - und Emissionsplänen (für die Luftfahrt), Überwachung und Berichterstattung (einschließlich Überwachungspläne) und Bewertung der geprüften Emissionsberichte (und Tonnenkilometer) Berichte), die Bewertung der Anträge auf die NER. Festlegung von Kürzungen bei den Zuweisungen aufgrund von Kapazitätsänderungen oder der Einstellung von Tätigkeiten, Informationsaustausch mit UKAS über Verifizierungsmaßnahmen. Für die Berechnung der Zivilstrafen bestimmt DECC den Wert des von der Regulierungsbehörde verwendeten EU-ETS-Kohlenstoffpreises. Die Ermittlung wird jährlich im November veröffentlicht: Am 7. August 2013 haben wir eine Konsultation über eine Reihe technischer Änderungen der Treibhausgasemissionsregelungen 2012 eingeleitet, um die EU-EHS-Sanktionen im Übergang zur Phase III zu vereinfachen und zu harmonisieren Klarheit und reduzieren die Belastung für Unternehmen. Die Konsultation ist am 19. September 2013 geschlossen. Weitere Informationen zur Einhaltung des EU-ETS finden Sie unter: Monitoring, Reporting, Überprüfung und Akkreditierung Ein EU-ETS-Betreiber muss einen Überwachungsplan vorschlagen, wenn er eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen beantragt Luftfahrtunternehmen). Der Überwachungsplan enthält Informationen darüber, wie die Emissionen der EU-EHS-Betreiber gemessen und gemeldet werden. Ein Überwachungsplan muss gemäß der Verordnung über die Überwachung und Berichterstattung der Europäischen Kommission entwickelt und von einer EU-EHS-Regulierungsbehörde genehmigt werden. Das Berichtsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember jedes Jahres. Das EU-EHS verlangt, dass alle jährlichen Emissionsberichte und - überwachungen von einem unabhängigen Prüfer gemäß der Akkreditierungs - und Überprüfungsverordnung überprüft werden. Ein Prüfer prüft auf Inkonsistenzen bei der Überwachung mit dem genehmigten Plan und ob die Daten im Emissionsbericht vollständig und zuverlässig sind. Die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Akkreditierungs - und Überprüfungsverordnung sollen den Betreibern aller ortsfesten Anlagen, Luftfahrtbetreiber, Kontrollstellen und Regulierungsbehörden in der gesamten EU konsequent nachgehen. Es liefert praktische Informationen und Ratschläge über das Verfahren und die Anforderungen an die jährliche Überprüfung, die von der EU-EHS-Richtlinie, der Europäischen Kommission zur Überwachung und Berichterstattung sowie von Treibhausgas-Genehmigungen / Überwachungsplänen / Tonnenkilometerplänen gefordert werden. Suche nach einem akkreditierten EU-EHS-Prüfer im Vereinigten Königreich Die Akkreditierungs - und Überprüfungsverordnung (Verordnung (EG) 600/2012 / EU) verpflichtet die EU-EHS-Prüfer, spezifische Anforderungen zu erfüllen. In Großbritannien werden diese Anforderungen akkreditiert. Der britische Akkreditierungsservice (UKAS) ist für die Akkreditierung und Überwachung von Prüfern in Großbritannien und für die Aufrechterhaltung einer Liste dieser Prüfer zuständig. Die Liste der von UKAS akkreditierten Prüfer für die Phase III einschließlich des Luftverkehrs des EU-Emissionshandelssystems zeigt den Umfang einer bestimmten Beglaubigungsakkreditierung, beispielsweise in Bezug auf bestimmte Sektoren. In der UKAS-Liste sind keine von anderen nationalen Akkreditierungsstellen akkreditierten Begutachter und nach den Regeln der Phase III keine Registrierungs - oder Abnahmeverfahren für nicht-britische Prüfer vorgesehen. Alle Prüfer sind verpflichtet, nachzuweisen, dass sie gemäß der Akkreditierungs - und Prüfverordnung entweder akkreditiert (oder zertifiziert) sind. Die Betreiber sind dafür verantwortlich, dass ihr Prüfer für den jeweiligen Arbeitsbereich akkreditiert ist. Einzelheiten zu einem Begutachtungsbereich der Akkreditierung finden Sie auf der Beglaubigungsbescheinigung. Wenn Sie eine EU-EHS-Prüfstelle sind, die zum ersten Mal in Großbritannien arbeitet, benötigen Sie ein ETSWAP-Konto, um Ihre Kundenberichte anzuzeigen und Ihre Bestätigungsaussage sowie ein Registrierungskonto einzureichen. Um ein ETSWAP-Konto zu eröffnen, senden Sie eine E-Mail an EThelpenvironment-agency. gov. uk. Es ist ratsam, dies zu tun, wenn Sie einen Client in Großbritannien haben. Fügen Sie die folgenden Informationen in Ihre E-Mail-Adresse ein: Name der Prüfstelle Organisation Land Akkreditierungs-Identifikationsnummer Eine Kopie Ihrer Akkreditierungsurkunde Vollständiger Name und E-Mail-Adresse der Hauptkontaktstelle (dieser Benutzer hat die Verantwortung für die Verwaltung anderer Benutzer für diesen Prüfer) Der ETSWAP-Administrator hat Ihre Zugriffsanfrage genehmigt, ETSWAP sendet Ihnen eine E-Mail mit den Anmeldedaten für Ihr individuelles Benutzerkonto. Um eine Bestätigungs-Registrierungs-Konto beantragen, E-Mail etregistryhelpenvironment-agency. gov. uk für ein Anwendungspaket. Weitere Leitlinien Verwendung von Treibhausgasinventardaten in EU-EHS-Monitoring und - Meldungen: Die länderspezifische Faktorenliste Die Europäische Kommission-Verordnung für Monitoring und Berichterstattung ermöglicht es, auf nationaler Ebene gemeldete Daten als spezifische Umstände zu verwenden. CO2 Emissionsfaktoren und Heizwerte aus dem britischen Treibhausgasinventar (AEA-Ricardo, 2015) stehen für die jährliche Emissionsberichterstattung für die EU ETS: MS Excel Spreadsheet zur Verfügung. 76.6KB Diese Datei ist möglicherweise nicht für Benutzer der assistiven Technologie geeignet. Fordern Sie ein barrierefreies Format an. Wenn Sie Assistive-Technologie (zB ein Screenreader) verwenden und eine Version dieses Dokuments in einem besser zugänglichen Format benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail correspondencedecc. gsi. gov. uk. Bitte geben Sie an, welches Format Sie benötigen. Es hilft uns, wenn Sie sagen, was assistive Technologie, die Sie verwenden. Die nationalen Faktoren sind die Emissionsfaktoren Tier 2 und Tier 2a sowie Nettokalorienwerte für bestimmte Kraftstoffe, die von bestimmten Industrien verwendet werden. Die Daten wurden weitgehend aus dem britischen Treibhausgasinventar extrahiert, das jährlich dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) vorgelegt wird. Das Treibhausgas-Inventar wird unabhängig vom EU-Emissionshandelssystem entwickelt. Diese Daten sind die Daten gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Überwachungs - und Berichterstattungsverordnung. Die Faktoren in diesen Tabellen sollten nur in Übereinstimmung mit den Anforderungen in einer Anlage zugelassenen Überwachungsplan, die Teil der Treibhausgas-Genehmigung ist verwendet werden. Die EU-EHS-Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ein System von Sanktionen einführen müssen, das wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist, aber die Art der Sanktionen ist weitgehend dem Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten überlassen ( Mit Ausnahme der Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung von ausreichenden Zulagen unter bestimmten Umständen). Die Treibhausgasemissionsregelungen 2012 regeln die zivilrechtlichen Sanktionen, denen eine Person obliegt, wenn sie nicht dem EU-EHS entsprechen. DECC hat die folgenden Richtlinien für die Offshore-Öl - und Gasindustrie erstellt, in der die Abteilungen im Bereich der Durchsetzung und Sanktionen erläutert werden. Die Verordnung sieht das Recht vor, Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen einer EU-EHS-Regulierungsbehörde einzulegen. In England und Wales wird vom First-Tier-Tribunal angefochten, sowohl Betreiber von stationären Anlagen und Flugzeugbetreibern als auch Offshore-Anlagen zu erreichen. Beschwerden in Nordirland werden von der Planungsbeschwerdekommission (PAC) gehört und festgelegt. In Schottland hört und bestimmt die Direktion Planning and Environmental Appeals (DPEA) in der schottischen Regierung Beschwerden im Namen der schottischen Minister. Unterschiedliche Regelungen gelten für Beschwerden von Luftfahrzeugbetreibern gegen eine im Rahmen des Luftverkehrs-Treibhausgas-Emissionshandelssystems 2010 für das Jahr 2012 vorgesehene Strafanzeige. Die einschlägigen Bestimmungen der Verordnungen von 2010 gelten weiterhin für Beschwerden, die gegen Entscheidungen oder Ankündigungen nach den Verordnungen von 2010 erhoben werden. Diese sehen vor, dass das Berufungsgremium der Staatssekretär oder eine vom Staatssekretär ernannte unabhängige Person ist. Einspruchsentscheidungen 2012-Regelungsjahr: Sechs Appellationsbestimmungen wurden gemäß diesen Verordnungen erlassen: Luftverkehr im EU-EHS Das EU-Emissionshandelssystem verlangt von Flugzeugbetreibern die Überwachung und Meldung von CO2-Emissionen und die entsprechende Anzahl von Zertifikaten. Die Regelung soll ein kostengünstiges Mittel zur Bekämpfung der CO2-Emissionen aus der Luftfahrt sein, so dass die Luftfahrtindustrie nachhaltig wachsen und Emissionsreduktionen liefern kann. Die Regelung gilt für alle Flüge zwischen den Flughäfen des Europäischen Wirtschaftsraums. Einzelheiten zu den zugrunde liegenden EU-Rechtsvorschriften und den dazugehörigen ausführlichen FAQs finden Sie auf der Europäischen Kommission: Reduzierung der Emissionen aus der Luftfahrtwebseite. Wir beraten über die Umsetzung des überarbeiteten Aviation ETS im Vereinigten Königreich. Die Konsultation bemüht sich um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen der britischen Verordnungen und der Folgenabschätzung. Sie können sich die Konsultation und die Begleitdokumente auf der Webseite des EU-Emissionshandelssystems ansehen. Die wichtigsten Änderungen sind: Ein Geltungsbereich des Europäischen Luftverkehrsraums (EWR) vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2016 Aufschub der Einhaltung der Fristen für die Emissionen 2013 bis März und April 2015 Eine Freistellung für nicht gewerbliche Betreiber, die weniger als 1.000 Tonnen CO2 pro Jahr bis 2020 Vereinfachte Verfahren für Betreiber, die weniger als 25.000 Tonnen CO2 pro Jahr aussenden Die Anzahl der freigegebenen und zugelassenen Zertifikate wird im Verhältnis zur Verringerung des Geltungsbereichs gesenkt. Wir begrüßen Ansichten von jeder Organisation oder Einzelperson, und die Konsultation wird von besonderem Interesse für Flugzeugbetreiber, Flugplatzbetreiber, Verifizierer, andere Teilnehmer des EU-EHS und Umweltgruppen sein. Regelung der Emissionen von Luftfahrzeugbetreibern Jeder Luftfahrzeugbetreiber wird von einem einzigen Mitgliedstaat verwaltet. Die Europäische Kommission erstellt eine Jahresliste, aus der hervorgeht, welche Betreiber von welchem ​​Mitgliedstaat verwaltet werden. Im Vereinigten Königreich gibt es drei Regulierungsbehörden, die die Aktivitäten des Luftverkehrs-EHS regeln, je nach dem Standort eines Betreibers, in dem der höchste Anteil der Emissionen liegt: die Umweltagentur (für Betreiber in England), die schottische Behörde für Umweltschutz und natürliche Ressourcen Wales. Sie können mehr darüber erfahren, was die Betreiber tun müssen, um dem System des EU-EHS nachzukommen. Betreiber und Aktivitäten betroffenen Web-Seite. Versteigerung Freie Zuteilung an Luftfahrzeugbetreiber Die Europäische Kommission hat im April 2014 eine Änderung des Geltungsbereichs der EUET in Bezug auf die internationalen Luftfahrtemissionen (Verordnung (EU) Nr. 421/2014 zur Änderung der Richtlinie 2003/87 / EG) erlassen. Als Folge der Änderung des Umfangs der Aviation EU ETS. Ist das Vereinigte Königreich verpflichtet, die Freizügigkeitsberechtigung für berechtigte Luftfahrzeugbetreiber neu zu berechnen. Diese Neuberechnung wurde gemäß den Leitlinien der Kommission durchgeführt. Die Tabelle enthält alle Betreiber, die zuvor freiwillige Zulagen waren, und gibt ihre neue Freizügigkeitsverteilung unter dem reduzierten Geltungsbereich an. Operatoren, die den Betrieb eingestellt haben, wurden aus dieser Liste entfernt. Die Betreiber, die nun unter den neuen nichtkommerziellen de minimis (unter 1.000 tCO2 pro Jahr, die auf der Grundlage des vollen Umfangs berechnet wurden), befreit sind, sind noch in dieser Tabelle aufgeführt. Diese Betreiber sind jedoch aufgrund ihres Freistellungsstatus nicht als Freibeträge zu betrachten, und als solche werden ihre AHV-Betreiber als in dem Register ausgeschlossen betrachtet, so dass keine Transaktionen durchgeführt werden können und keine freien Zertifikate hinterlegt werden. Wenn Sie glauben, dass Sie aufgrund der Änderungen keine weiteren Vergütungen mehr erhalten haben oder wenn Sie eine weitere Klarstellung bezüglich Ihrer neuen Freizügigkeitsallokation wünschen, wenden Sie sich bitte an die für die Luftfahrt zuständige Behörde für Umweltfragen, ETAviationHelpenvironment-agency. gov. uk. Historische Informationen Bitte besuchen Sie die DECC EU ETS Gesetzgebung Seite zu sehen UK Gesetze und EU-Verordnungen. Bitte besuchen Sie die National Archives-Version der Aviation-Webseite auf den Webseiten des EU-Emissionshandelssystems, um Informationen über Luftfahrt - / Luftverkehrsbeschwerden anzuzeigen, die zuvor auf der DECC-Website verfügbar sind. Small Emitter und Hospital Opt-out Scheme Das UKs Small Emitter - und Hospital-Opt-out-Schema ermöglicht es, dass förderfähige Anlagen von Phase 3 (2013 bis 2020) des EU-EHS ausgeschlossen werden. Die Regelung wurde von der Europäischen Kommission genehmigt. Gemäß Artikel 27 der EU-EHS-Richtlinie können kleine Emittenten und Krankenhäuser vom EU-EHS ausgeschlossen werden. Mit dem primären Ziel, den Verwaltungsaufwand für diese Anlagen zu senken. Dies erkennt an, dass die Verwaltungskosten kleinerer Emittenten im Rahmen des EU-EHS im Vergleich zu den Kosten für Großanlagen eine überproportionale Höhe pro Tonne CO2 aufweisen. Die Richtlinie sieht vor, dass ausgeschlossene Anlagen einem inländischen System unterliegen, das einen gleichwertigen Beitrag zu Emissionsminderungen wie dem EU-EHS liefert. Die britische Opt-out-Regelung wurde in Absprache mit der Industrie entwickelt und zielt darauf ab, eine einfache, deregulatorische Alternative zum EU-EHS anzubieten, während die Anreize für Emissionsminderungen erhalten bleiben. Wir schätzen, dass die Regelung Einsparungen von bis zu 39 Millionen für die Industrie über Phase III bieten wird. Das Opt-out-Schema bietet demegulierende Einsparungen durch: die Ersetzung einer Anforderung zur Abgabe von Zertifikaten mit einem Emissionsreduktionsziel vereinfachte Überwachungs-, Berichts - und Verifikationsanforderungen (MRV), einschließlich der Beseitigung der Anforderung für die Überprüfung durch Dritte nicht erforderlich Registrierungskonto weniger belastende Regeln für die Zielanpassung nach einer Erhöhung der Installationskapazität Weitere Einzelheiten über die Regelung sind in den nachstehend aufgeführten Dokumenten enthalten. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente später im Jahr 2015 aktualisiert werden. Die Konsultationen, auf die in dem Dokument Häufig gestellte Fragen hingewiesen wird, sind nun geschlossen. Das UKs Small Emitter und Hospital Opt-out Scheme (Dokument aktualisiert am 25. März 2013 nach Zustimmung der EU-Registrierungsverordnung 2012) Teilnehmer am Opt-out-System Betreiber von Anlagen, die vom EU-ETS ausgeschlossen sind und am Opt-out teilnehmen Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) Phase III: Leitfaden für Installationen Wie das EU-Emissionshandelssystem und das Emitter - und Krankenhausoptimierungssystem einhalten. Die Software unterstützt vollautomatische Datenerfassung und kommt mit Adaptern direkt an die wichtigsten Airline-IT-Systeme. Hohe Datenqualität wird mit über 50 fertigen Validierungen und Cross-Check-Routinen erreicht. Neben allen gängigen EU-ETS-Berichten stehen für weitere Analysen, Carbon Account Management und Auditing weitere Berichte zur Verfügung.


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